Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Angebotes zwischen der Firma K&P Topestrich und dem Kunden.

1.2 Als Kunden gelten als unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie juristische Personen.

1.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma K&P Topestrich.

1.4 AGB – welcher Art auch immer –  die mit diesen AGBs in Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von den Vertragspartnern ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

Angebote, Vertragsabschluß

2.1 Alle Angebote der Firma K&P Topestrich sind freibleibend und somit unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag zw. der Firma und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich gegenzeichnet.

2.3 Die in (Hersteller)Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmittel ist und Daten, die über das Internet versendet werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihnen gesendeten Form bei der Firma K&P Topestrich ankommen.

Die Firma darf darauf vertrauen, dass Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom Kunden versandt wurden.

Preise

3.1 Alle Preise der Firma K&P Topestrich verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, als Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer.

3.2 Bei nachträglichen Veränderungen des Leistungsumfanges (m2 bzw. m3, ev. Abschalungen, Legen oder Schneiden von Randstreifen etc.) und daraus resultierenden Mehrarbeiten ist die Fa. K&P Topestrich berechtigt, die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Lieferung, Termine, Auftragsausführung

4.1 Lieferungs- bzw.  Ausführungstermine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich fixe Termine vereinbart wurden.

4.2 Sind Aufträge aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma K&P Topestrich liegen, ganz oder teilweise nicht erfüllbar, so verlängert sich der Liefer- bzw.  Ausführungs-termin und die Liefer- bzw.  Ausführungsfrist um den Zeitraum der Behinderung.

4.3 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst durch Umstände verzögert, die vom Kunden zu vertreten sind, so werden dadurch auch verbindlich vereinbarte Fristen und Termine hinausgeschoben. Durch derart eintretende Verzögerungen allenfalls entstehende Mehrkosten (zB. Lagerungskosten für Materialien, Fahrtkosten, usw.) sind vom Kunden zu tragen.

Wird der Umstand einer solchen Verzögerung vom Kunden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt,  ist die Firma K&P Topestrich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche bleiben davon unberührt.

4.4 Im Falle nachträglicher Vertragsänderungen ist die Firma K&P Topestrich berechtigt, eventuelle Fristen, Lieferungs-  und Ausführungstermine neu zu bestimmen.

Zahlungen

5.1 Zahlungen haben, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unverzüglich ab Rechnungslegung zu erfolgen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die Firma K&P Topestrich über sie verfügen kann.

Bei größeren Bauprojekten behält sich die Firma K&P Topestrich das Recht vor, eine vorzeitige Teilzahlung (in der Höhe von ca. 50% der Gesamtsumme) vor Beginn der Arbeiten in Anspruch zu stellen.

5.2 Ein Skonto wird nur gewährt, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5.3 Bei Auftreten von Verzögerungen im Sinne des Punktes 4.3 dieser AGB ist die Firma berechtigt, die erbrachten Leistungen mittels Teilrechnung abzurechnen und fällig zu stellen.

5.4 Sollte der Kunde mit den Zahlungen in Verzug geraten, ist K&P Topestrich nicht zur weiteren Belieferung bzw. Ausführung verpflichtet, solange die Zahlungen nicht erfolgt sind.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt mit allfälligen Gegenforderungen, die er gegen K&P Topestrich haben sollte, aufzurechnen, es sei denn, die Kunden Forderung wurde von der Firma anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

5.6 Im Falle der Überschreitung des Zahlungszieles ist die Firma K&P Topestrich berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu berechnen. Im Fall der Säumnis ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, die Interventionskosten sowie ev. Anwaltskosten insoweit zu ersetzen als diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Der Firma K&P Topestrich in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten sind ebenfalls zu ersetzen.

Gewährleistung, Schadenersatz

6.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen der Firma K&P Topestrich wird gegenüber unternehmerischen Kunden auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt.

Als Übergabezeitpunkt gilt, mangels anders lautender Vereinbarung (zB. förmliche Abnahme), der Fertigstellungszeitpunkt.

6.2 Sollten Mangelbehebungen notwendig sein, hat der Kunde der Firma K&P Topestrich einen Mangelbehebungsversuch einzuräumen. Stellen sich Mangelbehauptungen des Kunden als unberechtigt heraus, ist der Kunde verpflichtet, der Firma eventuelle Aufwendungen für die Feststellung der Mangelfreiheit zu ersetzen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Behauptete Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich und schriftlich der Firma zu übermitteln. Der besondere Rückgriff gemäß § 933b ABGB ist nicht möglich und ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4 Eine Schadenersatzverpflichtung der Firma K&P Topestrich wird, sofern gesetzlich zulässig, auf Vorsätzlichkeit und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Gegenüber unternehmerischen Kunden wird die Schadenersatzverpflichtung der Firma K&P Topestrich auf den Höchstbetrag der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Von unternehmerischen Kunden behauptete Schadenersatzverpflichtungen sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern gelten auch diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen.

Rücktrittsrecht (KSchG)

7.1 Rücktrittsrecht besteht bis zum zu Stande kommen des Vertrages oder bis zu 14 Tage danach.

7.2 Ein Rücktritt bedarf keiner besonderen Form. Aus Beweisgründen wird jedoch die Einhaltung der Schriftlichkeit empfohlen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

7.3 Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Firma oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zu-Stande-Kommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihrem Beauftragten voran gegangen sind oder bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz unterliegen oder wenn die Arbeiten bereits im Gange sind.

Rücktrittsrecht (FAGG)

8.1 Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktrittsfrist beträgt 14 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

8.2 Gemäß §18 Abs. 1 Ziffer 3 FAGG hat der Kunde kein Rücktrittsrecht die im Fern Absatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kunden Spezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

8.3 Zur Ausübung des Rücktrittsrechts hat der Kunde der Firma K&P Topestrich mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. Brief mittels Postversand oder E-Mail) über seinen Entschluss vom Vertrag zurückzutreten zu informieren.

8.4 Bei Vertragswiderruf vom Kunden, hat die Firma K&P Topestrich dem Kunden alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag bei der Firma eingegangen ist. Diese Rückzahlung wird von der Firma K&P Topestrich auf ein vom Kunden definiertes Bankkonto rücküberwiesen. K&P Topestrich kann die Rückzahlung verweigern, bis die Firma etwaige bereits gelieferte Waren wieder zurückerhalten hat.

8.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde die Firma über den Rücktritt unterrichtet hat, an K&P Topestrich zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.

8.6 Im Falle eines Vertragsrücktritts vom Kunden, muss die Ware ungeöffnet und unbeschädigt, unbenutzt und nicht verschmutzt an die Firma retourniert werden. Die Rücksendungskosten sind vom Kunden zu bezahlen. Im Falle von beschädigter Verpackung, Gebrauchsspuren, dem Fehlen von Teilen der gelieferten Ware sowie nicht gezahlten Rücksendungskosten wird die Firma dem Kunden ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung einheben.

Datenschutz

9.1 Mit Vertragsabschluss willigt der Kunde in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch die Firma K&P Topestrich ein, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

9.2 Seitens der Firma werden keine personenbezogenen Daten von Kunden an Dritte weitergegeben, es sei denn der Kunde gibt dazu seine Einwilligung.

9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen E-Mails keine gesicherte Kommunikation da, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kunde trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an die Firma K&P Topestrich übermittelten Daten selbst Sorge.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Der Erfüllungsort wir beide Teile ist der Sitz des Unternehmens der Firma K&P Topestrich.

10.2 Für alle sich mittel- oder unmittelbar auf einem mit der Firma K&P Topestrich geschlossenen Vertrag ergebenden Streitigkeiten, auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses selbst, wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich für Klagenfurt/Land zuständigen Gerichtes vereinbart.

10.3 Auf jegliches Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen anzuwenden.